Eigentumswohnung
Guten Abend!
Ich und mein Mann haben gemeinsam eine Eigentumswohnung!
Wir lassen uns aber scheiden, er will die Gütertrennung durchziehen, ich möchte aber meine Hälfte vermieten. Geht es mit dem Vermieten an Flüchlinge?
Ich und mein Mann haben gemeinsam eine Eigentumswohnung!
Wir lassen uns aber scheiden, er will die Gütertrennung durchziehen, ich möchte aber meine Hälfte vermieten. Geht es mit dem Vermieten an Flüchlinge?
Antworten (2)
Vermieten an Flüchtlinge ist eine ausgezeichnete Wahl.
Man munkelt, dass das Amt bis zum dreifachen Satz zahlt, wenn die Flüchtlinge einen Passierschein A38 beim Grenzübertritt eingereicht haben.
Man munkelt, dass das Amt bis zum dreifachen Satz zahlt, wenn die Flüchtlinge einen Passierschein A38 beim Grenzübertritt eingereicht haben.
Es scheint sich um eine freundschaftliche Trennung in bestem Einverständnis zu handeln.
Wenn eine Gütertrennung durchgeführt wird, wird auch entschieden, wem die Wohnung anschließend gehört. Dann kannst du deine Wohnung an Flüchtlinge vermieten, solange du möchtest, bzw. hast in seiner Wohnung nichts zu bestimmen.
Solange die Scheidung nicht durch ist, wirst du ohne seine Zustimmung nichts vermieten können.
Wenn eine Gütertrennung durchgeführt wird, wird auch entschieden, wem die Wohnung anschließend gehört. Dann kannst du deine Wohnung an Flüchtlinge vermieten, solange du möchtest, bzw. hast in seiner Wohnung nichts zu bestimmen.
Solange die Scheidung nicht durch ist, wirst du ohne seine Zustimmung nichts vermieten können.